Trend E-Scooter – schon gefahren?

Im Kreta-Urlaub sind uns die modernen Elektro-Tretroller an jeder Straßenecke begegnet – aber es gibt sie natürlich nicht nur dort. E-Scooter sind beliebt wie nie. Seit der gesetzlichen Freigabe diesen Sommer auch bei uns in Deutschland. Ihre Nutzung sorgt allerdings immer häufiger für Probleme.

Sie sind kompakt, leicht zu transportieren und sie machen Spaß. E-Scooter liegen voll im Trend und eignen sich vor allem für kurze Strecken, womit die neuen Flitzer insbesondere in Städten für zeitgemäße Fortbewegung sorgen. Per App ordern und kurz das Gefährt per Pedes anschieben – schon bringt einen der Elektromotor mit viel Schwung zum nächsten Ziel.

Neues Fahrzeugklasse – Gesetz sorgt für mehr Speed

E-Scooter fahren im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland – das war lange Zeit lediglich mit einer Höchstgeschwindigkeit von sechs Kilometern pro Stunde erlaubt. Mit der Elektro-Kleinstfahrzeuge-Verordnung 2019 hat die Bundesregierung eine neue Fahrzeugklasse einführt. Dieses neue E-Scooter-Gesetz umfasst stehend gefahrene Roller mit einer Lenk- oder Haltstange, die Geschwindigkeiten zwischen 6 und 20 Kilometern pro Stunde erreichen. Hierbei muss kein Helm getragen werden, zudem sind Elektro-Tretroller auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen nicht erlaubt.

Gut zu wissen: Als elektrisches Kleinstfahrzeug darf ein E-Scooter maximal 70 Zentimeter breit, 1,4 Meter hoch und zwei Meter lang sein. Das erlaubte Maximalgewicht – ohne Fahrer – liegt bei 55 Kilogramm. Die höchste erlaubte Leistung liegt bei 500 Watt, für selbstbalancierende Vehikel sind 1.200 Watt zulässig.

E-Scooter – es gilt Versicherungspflicht

Oft nicht bekannt – E-Scooter brauchen eine Versicherungsplakette. Ein Aufkleber am Roller muss die bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen. Die Versicherung wird für ein Jahr abgeschlossen und muss nach Ablauf erneuert werden. Die Kosten für den Versicherungsschutz liegen bei rund 30 bis 60 Euro im Jahr. Wer unter 23 Jahre alt ist muss mit etwas höheren Beiträgen rechnen – analog zur KFZ-Versicherung.
Wichtig: Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflicht ist eine Teilkasko-Versicherung sinnvoll. Diese deckt beispielsweise Schäden bei Diebstahl oder Kurzschluss. Einige Versicherer rechnen zudem schadenfreie Jahre mit dem E-Roller für künftige Kfz-Versicherung bei Auto oder Motorrad an.

Gut zu wissen: Seit dem 13. Juni 2019 dürfen E-Scooter in Deutschland legal gefahren werden. Voraussetzung dafür ist natürlich eine gültige Betriebserlaubnis (ABE).


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Wissenswertes rund um das Thema E-Scooter

WAS?
E-Scooter gehören offiziell in die Kategorie der Elektroroller und damit zur klasse der E-Mopeds. Allerdings besitzen E-Scooter keine steife Chassis-Konstruktion mit einer Sitzbank für bis zu zwei Personen und werden daher analog dem klassischen Tretroller als Elektro-Tretroller bezeichnet. Sie besitzen eine Halte- oder Lenkstange und lassen sich in der Regel zusammenklappen – mitunter verfügen über einen rohrgestützten Sitzsattel. E-Scooter schließen damit die Lücke zu größeren Elektrofahrzeugen wie E-Mopeds und unterliegen der Straßenverkehrsordnung.

WER?
Die Höchstgeschwindigkeit entscheidet darüber, welche E-Scooter im Straßenverkehr zugelassen sind. Das erreichbare Tempo bedingt zudem Altersbeschränkungen: Bei Geschwindigkeit von sechs bis zu 20 Kilometer liegt diese bei 14 Jahren, Geschwindigkeiten über 20 Kilometer sind im öffentlichen Straßenverkehr generell nicht zugelassen. Auf Privat- und Betriebsgeländen können hingegen auch schnellere Elektro-Tretroller betrieben werden.

WO?
Wo E-Scooter gefahren werden dürfen hängt von der Höchstgeschwindigkeit ab. Modelle, die mehr als 12 Kilometer pro Stunde schaffen, dürfen Radwege und Radfahrstreifen verwenden. Gibt es diese nicht, ist laut Gesetz auch ein Ausweichen auf die Straße möglich. Fahrer langsamerer E-Scooter müssen hingegen gemeinsame Geh- und Radwege benutzen – fehlen diese, darf der Strom-Scooter nur auf der Fahrbahn innerhalb von Orten rollen.

WANN?
Ein Führerschein ist laut E-Scooter-Gesetz nicht nötig. Elektroroller können also – entgegen ursprünglicher Pläne wie Mofa-Prüfbescheinigung – ohne extra Fahrerlaubnis betrieben werden. Der simple Grund: Da E-Scooter lediglich eine Max-Geschwindigkeit von 20 Kilometern haben dürfen, sind diese in aller Regel eh langsamer als die meisten City-Biker.

WIE?
Der Betrieb von E-Scootern ist simpel. Für gewöhnlich ist nur eine haushaltsübliche Steckdose zum Aufzuladen nötig. Die Ladezeit variiert dabei von Modell zu Modell – zwei und fünf Stunden sollte man einplanen. USB-Ports bei „Luxusmodellen“ ermöglichen zudem das Laden mittels sogenannter Powerbanks. Vorteil: die Reichweite steigt deutlich an.

Nach Klageflut – neue Regeln für E-Scooter: Um das zunehmende Chaos und Unfälle durch die Nutzung von E-Scootern – vornehmlich in Großstädten – zu vermeiden, wurden konkrete Vereinbarungen zwischen kommunalen Spitzenverbänden und Anbietern der kleinen Flitzer getroffen. Laut Bericht der Passauer Neuen Presse (PNP) sollen Verleihunternehmen künftig sicherstellen, dass E-Tretroller nicht ungeordnet auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und auf öffentlichen Plätzen abgestellt werden. Dazu müssten die Mieter der Fahrzeuge per App aufgefordert werden und dies per Foto-Übersendung nachweisen. Feste Verleihstationen und gekennzeichnete Bereiche sollten für eine bessere Ordnung sorgen. Verstöße sollten durch Sperren der Nutzungsberechtigung sanktioniert werden.

Bleibt die wichtige Frage – E-Scooter kaufen oder mieten?

Ob sich der der Kauf eines Elektro-Tretrollers lohnt, hängt meist von der Art der Nutzung ab. Soll er regelmäßig verwendet werden, ist ein Kauf meist die bessere Option – die Anschaffung lohnt sich sowohl für Pendler als auch für aktive City-Stromer. Wer hingegen lediglich von Zeit zu Zeit auf den bestromten Tretroller umsteigen möchte oder muss, der kann sich einen E-Scooter heute bequem an vielen Straßenecken einfach mieten. Moderne Apps erledigen die Registrierung und Nutzung in Minuten – Touristen auf Kreta und anderswo erkunden so fremde Städte im Handumdrehen.

 

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