Bei der Steuer glatt verrechnet? Aber hallo!

Jeder kann sich irren – auch das Finanzamt bei der Steuer. Wenn dieses beim Steuerbescheid Fehler macht, sollten Sie Einspruch erheben. Die Chancen auf Erfolg stehen meist nicht schlecht. Zwei von dreien waren 2015 erfolgreich.

Vergleichen hilft

Wer eine Software für die Steuer einsetzt, hat es besonders leicht. Denn die errechnet einen Steuerbescheid, den man mit dem Original vom Finanzamt vergleichen kann. Weichen die Ergebnisse stark voneinander ab, sollte man den Bescheid unbedingt im Detail untersuchen.

Besser überprüfen

Egal, ob Werbungskosten, Sonderausgaben und Lohnsteuer – auf der Startseite des Steuerbscheids sollten Sie alle Beträge durchforsten, die Ihre Steuerschuld senken könnten, beispielsweise anerkannten Werbungskosten und Sonderausgaben. Vergleichen Se auch Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten findet man übrigens auf der zweiten Seite des Bescheids.

Steuer Bescheid genau lesen

Die „Erläuterungen“ des Finanzamtes im Steuerbescheid werden oft ignoriert, können aber durchaus weiterhelfen. Denn Hier wird erklärt, wo und wie die Behörde abgewichen ist, beispielsweise weshalb die Werbungskosten nicht vollends berücksichtigt wurden. Aber: Auch Erluterungen sind nicht immer 100 Prozent perfekt.

Tipp: In den Erläuterungen finden sich auch sogenannten Vorläufigkeitsvermerke, etwa für  offene Fragen im Steuerrecht, zu denen gerade Musterverfahren anhängig sind. Hier können Sie als Steuerzahler einfach abwarten, denn Ihr Steuerbescheid gilt bei diesen Punkten nur als vorläufig wirksam. Also, kein Einspruch nötig.

Beim Bundesfinanzhof nachschauen

Werden Sie selber tätig, und suchen Sie beispielsweise auf der Website des Bundesfinanzhofes (BFH) – nach „anhängigen Verfahren“. Aktenzeicchen ähnlicher Fälle können Steuerzahler für ihren Einspruch nutzen.

Schlicht ändern lassen

Etwas im Steuerbescheid soll korrigiert werden? Die sogenannte schlichte Änderung hilft! Einfach schriftlich, telefonisch oder per E-Mail beantragen – und zwar innerhalb eines Monats. Vorteil: Das Finanzamt überprüft nur die strittigen Punkte. Der formelle Einspruch hingegen hat die Überprüfung des ganzen Steuerbescheides zur Folge – und kann unter Umstnden sogar zu Ungunsten des Steuerzahlenden gehen.

Schnell nachzahlen

Einspruch eingelegt? Dennoch sollte maan die festgesetzten Steuern samt Vorauszahlungen überweisen – und zwar innerhalb der Frist. Alternative für den Steuerzahler: Eine „Aussetzung der Vollziehung“ beantragen.

Fehler passieren

Auch das gibt es: Das Finanzamt verrechnet sich zu Gunsten des Steuerzahlers. Dann gilt: Solange der Irrtum des Fiskus nicht auf falschen Angaben in der Steuererklärung beruht, kein Problem.

Allgemein

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