Restschuldversicherung – besser nicht als teuer

Banken bieten Dir als Kreditnehmer gerne Zusatzprodukte zum Kredit wie Restschuld- oder Ratenschutzversicherungen an. Kannst Du Deine Rate mal nicht bezahlen, etwa weil du die Arbeit verloren hast oder länger krank bis, soll eine solche Versicherung einspringen und die fälligen Raten übernehmen. Eine solche Kreditversicherung ist aber nicht immer sinnvoll – und zudem recht teuer.

Deine Topics zum Thema Kreditversicherung

  • Restschuld- oder Ratenschutzversicherungen sind in der Regel teuer und zahlen Aufgrund vieler Ausschlussklauseln im Ernstfall nicht immer.
  • Versicherungsprämien und Vermittlungskosten fallen als Einmalbetrag bereits bei Vertragsbeginn an – das erhöht auch Deine Kreditsumme.
  • Versicherungskosten werden nicht im Effektivzins angegeben – das macht den wirklichen Preis Deines Darlehens bei Versicherungsabschluss sehr vage.
  • Als Kunde steht Dir eine Belehrung über Dein Widerrufsrecht sowie das Produkt-Informationsblatt zu – seit dem 23. Februar 2018 sogar doppelt.
  • Bei einer Kreditversicherung als Gruppenversicherungsvertrag haben versicherte Personen und Versicherungsnehmer gleiche Rechte aus dem Vertrag.

Kreditversicherung – die gute Idee der zusätzlichen Sicherheit

Die Idee, die Darlehensraten mit einer Versicherung gegen Arbeitslosigkeit, schwere Krankheit oder
Arbeitsunfähigkeit abzusichern, ist durchaus eine gute, gerade wenn es sich um hohe Darlehenssummen oder lange Kreditlaufzeiten wie bei einer klassischen Baufinanzierungen handelt. Bei kleineren Ratenkrediten hingegen erweisen sich Kreditversicherungen wie die Restschuldversicherung aber meist als überflüssig und recht teuer.

Hinzu kommt: Auch wenn Banken dies gerne ihren Kunden weismachen – der Abschluss einer Versicherung ist gesetzliche nicht zwingend an die Aufnahme oder Vergabe eines Kredits gebunden. Es handelt sich also um ein Zusatzprodukt, der Nutzen und Kosten Du als Kunde durchaus selbst abwägen solltest, bevor Du einen solchen Vertrag unterschreibst.

Klassische Restschuldversicherungen – seit Jahren hagelt es Kritik

Für Deinen Kreditgeber haben solche Kreditversicherungen zwei Vorteile: zum einen bekommt dieser für den Abschluss eine Provision. Zum anderen verringert sich durch die entsprechende Absicherung das Ausfallrisiko Deines Kredits – bei gleichem Zinssatz ein gutes Geschäft der Banken. Für Dich als Verbraucher hingegen sind damit viele Nachteile verbunden.

In Großbritannien höchst umstritten: In Großbritannien zählen Restschuldversicherungen seit jeher zu den umstrittensten Finanzprodukten überhaupt. Zahlreiche Beschwerden und Urteile erforderten hier ein Umdenken der Finanzbranche: Mittlerweile konnten viele Kreditnehmer sogar ihre Prämien für bestehende Policen zurückverlangen oder Entschädigungen verlangen.

Kredit auch in Deutschland: Auch bei uns stehen Versicherungen bei Krediten schon lange in der Kritik. Und obwohl die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) wegen der mangelnden Standardisierung von Verträgen eher zur Vorsicht mahnt, gibt es viele davon: Knapp zehn Millionen versicherte Kunden gibt es laut Bafin, der tatsächliche Versicherungsfall tritt hingegen nur bei guter der Hälfte der Verbraucher ein.

EU-Richtlinie zum Versicherungsvertrieb: Mit der Umsetzung der europäischen Richtlinie zum Versicherungsvertrieb (IDD) zum 23. Februar 2018 wurden die Versicherungen zwar nicht verboten, immerhin müssen aber Banken seither ihre Kunden gemäß Versicherungs-Vertrags-Gesetz (VVG) über Restschuldversicherungen bei Krediten besser informieren. So bekommst Du als Versicherungsnehmer mittlerweile zusätzlich eine Woche nach Vertragsabschluss erneut eine Widerrufsbelehrung sowie das Produktinformationsblatt (§ 7a Abs. 5 Satz 1 VVG).

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Ratenversicherung, RLV, BU und Co.: nur keine Doppelversicherung

Vielleicht hast auch Du bereits eine Risikolebensversicherung (BU) oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung (RLV) für Deine Familie abgeschlossen. In diesem Fall würdest Du Dich als Kreditnehmer mit einer Restschuldversicherung glattdoppelt absichern –das ist unnötig und vor allem sehr kostspielig.

Daher ist zumindest bei klassischen Ratenkrediten und Konsumdarlehen in aller Regel keine Restschuldversicherung nötig. Aufpassen solltest Du hier zudem bei den Bezeichnungen von Restschuldversicherung der Banken – diese nennen ihre Produkte vielfach gerne schlicht Ratenschutz, Kreditlebensversicherung oder Ratenschutzversicherung.

Kreditversicherung: mit diesen Kosten musst Du rechnen

So sinnvoll eine Versicherung bei Krediten erscheinen mag, es gibt diese nicht umsonst: Im Gegenteil, in der Regel sind sie recht teuer und oft zu teuer. Das Schwierige dabei: Die genauen Kosten lassen sich schwer beziffern, es gibt weder feste Prozentsätze noch Formeln, anhand derer man berechnen könnte, wie teuer oder günstig Dir eine Absicherung Deines Darlehens kommt.

Kosten je nach Einzelfall: Banken und Versicherern ermitteln hier die Kosten meist immer im Einzelfall – das kann vieles heißen. Als durchschnittlicher Angestellter, verheiratet, zwei Kinder, 45 Jahre alt und in Miete musst Du bei einem Ratenkredit über 10.000 Euro und 60 Monaten Laufzeit für eine Restschuldversicherung (Todesfall, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit) im Schnitt mit weit über 1.000 Euro an Zusatzkosten durch für solche eine Kreditversicherung rechnen. Je nach Bank bedeutet dies konkret um die 12 bis 20 Prozent zusätzlich zur ausgezahlten Kreditsumme rechne. Heftig, weshalb Gerichte und auch die Bafin solche Vertriebskosten bereits mehrfach als bedenklich hoch eingestuft haben.

Restschuldversicherung: mal zahlt sie, mal nicht

Neben den Kosten stellt sich, natürlich auch die spannende Frage: wann zahlt eine Kreditversicherung überhaupt und wann zahlt sie nicht? Eines vorweg: Für Dich als Kreditnehmer sind die Leistungen der meisten Ausfallversicherungen überschaubar: Viele Anbieter zahlen häufig nur nach gewissen Karenzzeiten, für einen begrenzten Zeitraum oder haben sogar umfangreiche Ausschlusskriterien in den Verträgen. Hier gehst Du als Kunde unter Umständen sogar leer aus.

Es gilt also – das Kleingedruckte im Vertrag vor der Unterschrift genau durchlesen. Gerade bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit sind häufige Gründe und Ausschlusskriterien beispielsweise:

  • Nur die ersten zwölf Monate werden bei Arbeitslosigkeit abgedeckt.
  • Zahlungen erfolgen erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten sowie einer Karenzzeit von drei Monaten.
  • Die Versicherung zahlt nicht, falls ein befristeter Arbeitsvertrag vorliegt oder ausläuft.
  • Und bei Arbeitsunfähigkeit verweigert die Versicherung Leistungen, falls diese durch bestimmte Krankheiten oder Umstände verursacht wurden.

Wichtig: Nicht jede Ausschlussklausel im Vertrag entspricht auch den gesetzlichen Bestimmungen. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) beispielsweise Regelungen in den Versicherungsbedingungen von Restschuldversicherungen wegen Intransparenz bereits für unwirksam erklärt (Urteil vom 10. Dezember 2014, Az. IV ZR 289/13). Auch die Bafin ist Klauseln und Regelungen bestimmter Unternehmen in ihren Verträgen auf der Spur.

Kreditversicherung und Effektivzins: zwei, die sich nicht mögen

Als Verbraucher auf der Suche nach einer passenden Finanzierung bekommst Du bei Banken bisweilen rasch den Eindruck, ohne Versicherung gibt es keinen Kredit. Wie eingangs bereits erwähnt ist das aber in aller Regel nicht so, denn Restschuldversicherung, Restkreditversicherungen oder Ratenschutzversicherungen sind gesetzlich keineswegs verpflichtend.

Bei geringer Bonität oft üblich: Allerdings gibt es laut Bafin durchaus Einzelfälle, bei denen Banken ihr Darlehen nur in Verbindung mit dem Abschluss einer Kreditversicherung auszahlen – beispielsweise bei Kunden mit schlechter Bonität und geringen Sicherheiten. Gilt der Abschluss einer Restschuldversicherung als zwingend, muss eine Bank die Kosten der Police in den effektiven Jahreszins Deines Kredits einrechnen.

Kosten nicht im Effektivzins: In allen anderen Fällen verweisen Banken auf die Option eines solchen Versicherungsschutzes. Ist dieser aber keine Voraussetzung für den Kredit, werden die Versicherungskosten nicht im Effektivzins berücksichtigt. Für Dich als Kreditnehmer heißt das: Die zusätzlichen Ausgaben für eine Kreditversicherung lassen sich nur sehr schwer ermitteln, schließlich werden diese bei zu Vertragsabschluss dem Nettokreditbetrag hinzugerechnet und die Versicherungssumme wird während der gesamten Laufzeit des Darlehens auch mitverzinst. Rechnet man die Versicherungsausgaben in die Kreditkosten mit ein, treiben sie den Zins für Deinen Ratenkredits meist erheblich in die Höhe. Bei unserem obigen Beispielfall kann dies den tatsächlichen effektiven Jahreszins unter Umständen sogar verdoppeln!

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Restschuldversicherung widerrufen: das kann sich in vielen Fällen lohnen

Hast Du jetzt bereits eine Restschuldversicherung abgeschlossen, die Du vielleicht gar nicht wolltest oder benötigst, muss Dich das nicht in Panik versetzen. Du kannst Deinen Vertrag widerrufen und hast dazu in der Regel bis zu 30 Tage Zeit.

Es gibt Unterschiede: Das Restschuldversicherungen meist unterschiedliche Dinge absichern, musst Du allerdings auch bei den Widerrufsfristen genau hinsehen und unterscheiden:

  • Handelt es sich explizit um eine Restschuldlebensversicherung – also einen Todesfallschutz–, gilt eine Widerspruchsfrist von 30 Tagen (§ 152 Abs. 1 VVG).
  • Bei allen anderen Varianten von Restschuldversicherungen gilt eine Frist von 14 Tagen (§ 8 Abs. 1 VVG).

Da Anbieter meist ein Restschuldversicherungspaket bei Krediten schnüren, die alle Eventualitäten abdecken, gilt meist die längere Frist von 30 Tagen.

Gruppenversicherungsvertrag: Widerrufen Du eine Police auch, falls Du nur versicherte Person und nicht Versicherungsnehmer des Vertrags bist (Gruppenversicherungsvertrag). Seit dem 23. Februar 2018 ist dies im Versicherungs-Vertrags-Gesetz (VVG) gesetzlich ausdrücklich so geregelt. Durch die Umsetzung der europäischen Richtlinie zum Versicherungsvertrieb (IDD) hat der Gesetzgeber Restschuldversicherungen zwar nicht verboten, aber zusätzliche Informationspflichten festgeschrieben. So werden Verbraucher beispielsweise durch eine doppelte Widerrufsrechtsbelehrung sowie ein zweites Produktinformationsblatt besser geschützt (§ 7a Abs. 5 VVG).

Widerrufsbelehrungen mit Fehlern: In der Praxis sind viele Widerrufsbelehrungen bei Krediten mit Fehlern behaftet. Mehr als 80 Prozent aller Kreditverträge mit Restschuldversicherung, die vor Mitte 2010 geschlossen wurden, enthalten unzureichende Widerrufsbelehrungen. Ein Widerruf kann sich für Dich dabei neben Baufinanzierungen auch bei einem gewöhnlichen Ratenkredit lohnen. Im Idealfall kannst Du dann statt eines überteuerten Zinssatzes ein Darlehen zu marktüblichem Zins beantragen und die Prämien der Restschuldversicherung zumindest teilweise erstattet bekommen. Und dies, auch wenn die Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist. Auch dann kannst Du noch heute den Darlehensvertrag widerrufen. Der Widerruf führt dazu, dass Du auch nicht mehr an den Restschuldversicherungsvertrag gebunden sind (§ 358 Abs. 2 Satz 1 BGB, BGH, Urteil vom 18. Januar 2011, Az. XI ZR 356/09).

Rückabwicklung und marktübliche Zinsen: Ein Widerruf wandelt den Darlehensvertrag in ein sogenanntes Rückabwicklungsverhältnis um (§§ 357 Abs. 1 Satz 1, 346, 348 BGB). Läuft Dein Vertrag noch, musst Du der Bank zunächst innerhalb von 30 Tagen die Darlehenssumme (Nettokreditsumme mit einer marktüblichen Verzinsung) zurückzahlen. Der Widerruf kann sich insbesondere lohnen, wenn Du einen teuren Kredit hast, dessen Zins höher als marktüblich war.

Rückabwicklung und Versicherungsprämien: Auch muss Dir die Bank zumindest anteilige Beiträge zur Versicherung ab Widerruf erstatten. Vielfach wird zudem diskutiert, ob Verbrauchern bei einem berechtigten Widerruf sogar die komplette Versicherungsprämie zur Rückzahlung zusteht.

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Restschuldversicherung kündigen: hier funktioniert`s

Hast Du für ein bereits laufendes Darlehen eine Restschuldversicherung oder Restkreditversicherung abgeschlossen, kannst Du diese natürlich kündigen. Clever ist das, falls Du den Kredit zum günstigeren Zins umschulden möchtest oder vielleicht sogar Dein Restdarlehen vorzeitig tilgen kannst. In diesen Fällen gehen Abschlusskosten und die Prämien der bisherigen Laufzeit zwar verloren, Du kannst die Prämien für den Rest der vereinbarten Laufzeit aber anteilig von der Bank zurückfordern.

Sonderkündigung: Bei Umschuldung eines Darlehens entfällt nicht automatisch die Restschuldversicherung. In diesem Fall musst Du diese separat kündigen. Am besten Forderst Du zeitgleich mit der Kündigung die Versicherung Deinen Anbieter auf, Dir die restliche Prämie anteilig zurück zu zahlen. Schließlich entfällt hier der Versicherungszweck für die Restschuldversicherung. In den allermeisten Verträgen ist dieser Fall der Kündigung bereits im sogenannten Sonderkündigungsrecht geregelt.

Ordentliche Kündigung: Willst Du hingegen die Versicherung beenden, obwohl Dein Darlehensvertrag noch besteht, solltest Du vorab im Vertrag checken, ob dort ein ordentliches Kündigungsrecht vorgesehen ist. Hierbei musst Du in der Folge auf die vertraglichen Kündigungsfristen achten. Üblich sind Kündigungsfristen von zwei Wochen zum Ende eines jeden Monats. Auch hier gilt: Nach Kündigung hast Du Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung nicht verbrauchter Risikobeiträge. Erstattet – Abschlussprovision und etwaige Stornogebühren hingegen werden vom Anbieter einbehalten.

Baufinanzierungen absichern: hier sind Policen durchaus sinnvoll

Was vielfach vergessen wird: Im Gegensatz zu Ratenkrediten oder Onlinekrediten ist es bei Baufinanzierungen durchaus angebracht, die meist noch hohe Restschuld eines Immobilienkredits zusätzlich mit einer Kreditversicherung abzusichern. Hierbei geht es vor allem darum, Familie und Hinterbliebene für den Fall des Todes des Darlehensnehmers mit dem restlichen Baukredit finanziell nicht alleine zu lassen. Neben einer guten Restschuldversicherung eignet sich hierzu allerdings eine meist günstigere Risikolebensversicherung am besten. Die Versicherungssumme kannst Du in diesem Fall gleichbleibend über die gesamte Laufzeit wählen oder parallel zur Restschuld im Laufe der Zeit verringern. Zudem kann eine Berufsunfähigkeitspolice für das Risiko einer längerfristigen Krankheit oder Invalidität bei langfristigen Immobilienfinanzierungen sinnvoll sein.

So gehen Sie vor – Wichtiges rund um Ihre Kreditversicherung

  • Beim Abschluss eines privaten Ratenkredits solltest Du den Abschluss einer Restschuldversicherung genau prüfen. Um Hinterbliebene im Todesfall oder bei langer Krankheit gut abzusichern, sind Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung meist besser geeignet.
  • Hast Du Sie bereits eine Kreditversicherung abgeschlossen, kannst Du diese außerordentlich kündigen, wenn Du Deinen Kredit umschulden oder Dein Darlehen vorzeitig zurückzahlen. Bank oder Versicherer müssen Dir in diesem Fall Beiträge teilweise erstatten.
  • Unter Umständen kannst Du Deine Kreditversicherung auch ordentlich kündigen – wenn dies im Kreditvertrag vorgesehen ist. Der nicht verbrauchte Versicherungsbetrag wird Deinem Kreditkonto hier ebenfalls anteilig gutgeschrieben.
  • Nicht vergessen: Du kannst Deinen Darlehensvertrag auch widerrufen und Geld zurückfordern. Beispielsweise, falls die zugehörige Widerrufsbelehrung fehlt oder mangelhaft ist. Lasse Dich hierzu am Besten vorab von einem unabhängigen Versicherungsexperten oder einem Verbraucherschützer beraten – diese können den Kreditvertrag rasch überprüfen und helfen Dir bei der Rückforderung ausstehender Prämien oder Fragen zur SCHUFA.

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