Rechte bei Verbraucherkrediten – aber sicher!

Rechte bei Verbraucherkrediten: Wer regelmäßig mit Banken oder Kreditvermittlern zu tun hat, staut oft nicht schlecht. Da wird einem einfach der Kredit kündigt und dafür auch noch eine Entschädigung gefordert. Oder man möchte als Kunde seinen Kreditvertrag widerruft, aber Bank und Vermittler stellen sich einfach taub. Geht das alles so einfach? Die klare Antwort lautet: Bei Darlehen dürfen Banken und Co. zwar einiges, aber Du als Verbraucher hast ebenfalls Rechte bei Verbraucherkrediten – und das nicht zu knapp.

Wichtiges zum Thema Rechte beim Verbraucherkredit

  • Nimmst Du als Verbraucher einen Kredit auf, bist Du durch den Gesetzgeber vielfach geschützt.
  • Insbesondere hat die Bank Dir gegenüber bei allen Darlehen besondere Informationspflichten.
  • Als Kunde steht Dir in der Regel ein Widerrufsrecht zu. Du kannst Deinen Kreditvertrag also nach Abschluss, durchaus wiederrückgängig machen.
  • Wichtig ist es bestimmte Fristen zu kennen und einzuhalten. Ist die Widerrufsbelehrung Deiner Bank fehlerhaft, kannst Du als Verbraucher noch Jahre später handeln.

Rechte bei Verbraucherkrediten: ein paar Fakten zum Verbraucherdarlehen vorab

Verbraucherdarlehen sind neben Immobilienkrediten die gängigste Form der Finanzierung in Deutschland. Viele Rechte bei Verbraucherkrediten, die Du als Kreditnehmer hierbei hast, sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Durch die sogenannte Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie sind 2016 weitere dazugekommen. All diese greifen immer dann, wenn Du ein sogenanntes Verbraucherdarlehen aufnimmst.

Unter den Begriff Verbraucherdarlehen fallen viele Arten von Krediten: alle Ratenkredite sowie Darlehen für die Baufinanzierung oder Existenzgründung beispielsweise. Kredite mit einer Summe von weniger als 200 Euro, ein Kredit mit einer Laufzeit unter drei Monaten, gewerbliche Kredite, Privatkredite, Arbeitgeberdarlehen und Förderkredite hiergegen gehören nicht dazu (§ 491 BGB).

Rechte bei Verbraucherkrediten: so muss der Verbraucherdarlehensvertrag aussehen

Darlehen werden grundsätzlich in Verträgen – dem sogenannten Verbraucherdarlehensvertrag – geregelt. Banken müssen Dich darin als Kreditnehmer vor Abschluss des Vertrags über die wichtigsten Kreditbedingungen aufklären. Mit dem Europäischen Standardisierten Merkblatt erfüllen die Banken die sogenannten vorvertraglichen Informationspflichten (§ 491a BGB). So sollst Du als Verbraucher vorab alle Kosten der Verträge einsehen können und erhältst zudem eine Kopie Deines Vertrages.

Was gehört in den Vertrag? Zu den nötigen Informationen im Darlehensvertrag gehören beispielsweise Darlehensbetrag, Laufzeit und monatliche Raten, Sollzins und effektiver Jahreszins sowie Informationen zu Deinen Widerrufsrechten. Gibt es im Darlehensvertrag Formmängel auf oder fehlt gar die Schriftform, ist dies nichtig – also rechtlich ungültig (§ 494 BGB).

Tipp: Einige Formfehler als Darlehensnehmer kannst Du aber nicht mehr geltend machen, sobald Dir der Kredit tatsächlich aufs Konto überwiesen wurde.

Rechte bei Verbraucherkrediten: Widerrufsrecht – das steht Dir zu

Bei Verbraucherdarlehen kannst Du grundsätzlich 14 Tage lang überlegen, ob Du den Kredit tatsächlich aufnehmen willst oder nicht. Durch die Umsetzung der Wohnimmobilienkredit-Richtlinie gilt dieses Widerrufsrecht seit dem 21. März 2016 übrigens auch für sogenannte Null-Prozent-Finanzierungen.

Finanzierst Du mit Deinem Kredit direkt einen bestimmten Einkauf, spricht man von einem verbundenen Geschäft. Hier wirkst sich das Widerrufsrecht des Kredits automatisch auch auf das damit verbundene Geschäft aus – egal, ob Du beispielsweise ein Auto finanzierst, die neue Einbauküche per Raten kaufst oder den neuen Fernseher ins Wohnzimmer stellst. Übrigens kannst Du auch eine abgeschlossene Restschuldversicherung bei verbundenen Verträgen widerrufen. Das 14-tägige Widerrufsrecht bei Einkäufen besteht sonst nur im Online-Shopping. Das Rücktrittsrecht gilt bei mangelhaften Produkten auch für die Kredite, die Du für den Einkauf aufgenommen haben.

Tipp: Viele Widerrufsbelehrungen waren bei Banken in der Vergangenheit fehlerhaft. Hier hast Du besondere Chancen, denn die gesetzliche Widerrufsfrist in solchen Fällen noch nicht begonnen und Du kannst einen solchen Kredit auch rückwirkend widerrufen können. Hast Du Deinen Kredit mit mangelhafter Widerrufsbelehrung schon frühzeitig zurückgezahlt, kannst Du sogar bereits geleistete Vorfälligkeitsentschädigungen von der Bank zurückfordern.

Rechte bei Verbraucherkrediten: Vorfälligkeitsentschädigung – nicht immer gleich hoch

Neben Kreditsumme und Zinssatz ist bei Verbraucherdarlehen auch der Zeitraum vertraglich festgelegt, in dem Du Deinen Kredit der Bank zurückzahlen musst. Willst Du das Darlehen vorzeitig komplett tilgen, hat die Bank Anspruch auf eine Entschädigung (Vorfälligkeitsentschädigung). Wie hoch diese ist, hängst allerdings von der Art Deines Kredits ab:

Ratenkredit: Bei allen Ratenkrediten beschränkt sich die Vorfälligkeitsentschädigung auf Verträge, die nach dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Als Kreditnehmer kannst Du diese Darlehen jederzeit kündigen und musst maximal ein Prozent der Restschuld als Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen. Läuft Dein Kredit nur noch weniger als ein Jahr, beträgt die Entschädigung sogar nur 0,5 Prozent der Restsumme.

Baufinanzierung: Für Kredite mit einer Grundschuldsicherung – in der Regel also die klassische Baufinanzierung – ist die Höhe der Vorfälligkeits- oder Nichtabnahmeentschädigung aber nicht gedeckelt. Daher solltest Du auf alle Fälle die Höhe der Entschädigung checken, bevor Du einen solchen Kredit kündigst. Hierzu kannst Du Dich von einem Experten beraten lassen, denn Banken sind nicht verpflichtet Deine Kündigung zu akzeptieren, außer das Geldinstitut hat Deinen Kredit bereits vor zehn Jahren ausgezahlt oder Du müsstest Dein Haus oder Deine Wohnung verkaufen.

Zinsbindung abgelaufen: hier muss die Bank Dich informieren

Hingegen ist Deine Bank verpflichtet, Dich als Kunden vorab zu informieren, wenn die Zinsbindung für Deinen Baukredit abläuft. Schließlich musst Du die Restschuld Deines Immobilienkredits entweder aus der eignen Tasche begleichen oder Dich um eine passende Anschlussfinanzierung kümmern.

Dein aktueller Kreditgeber muss Dir spätestens drei Monate vor Ende der Zinsbindung mitteilen, ob und zu welchem Zinssatz er bereit ist, Deinen Vertrag fortzuführen (§ 493 BGB). Übrigens musst Du diese Offerte nicht annehmen, sondern kannst zu einem anderen Anbieter wechseln.

Tipp: Besser noch: Du kümmerst Dich selbst bereits frühzeitig um eine günstiges Forward-Darlehen, das Du bereits früher aufnimmst und dann zum Ablauftermin die Restschuld der Immobilie weiterfinanzierst. Hierzu findest Du aktuell zinsgünstige Forward-Darlehen im unserem Forward-Darlehen Vergleich.

Rechte bei Verbraucherkrediten: 2/3-Zinssatz und Effektivzins muss die Bank zeigen

Kreditwerbung ist ein beliebtes Mittel von Banken. Hierbei müssen insbesondere die Zinssätze für Verbraucher deutlich ausgewiesen werden, um diese vergleichen zu können und Lockangebote von vornherein zu verhindern.

Repräsentatives Beispiel: Zum einen ist dies der sogenannten 2/3-Zins im repräsentativen Beispiel, also jene Zinskondition, welchen zwei Drittel der Verbraucher für ihr Kredit beim jeweiligen Anbieter erhalten – oder sogar einen besseren Zinssatz.

Effektivzins: Entscheidend vor Vertragsabschluss ist aber der effektive Jahreszins. Auch diesen muss das Kreditinstitut dem Verbraucher stets angeben, gibt es doch Auskunft über die Gesamtkosten des Kredites geben – also dem nominellen Zinssatz plus Gebühren, Abschlusspesen oder ähnliches.
Wichtig: Nicht enthalten sind hierbei Kosten beispielsweise für Bereitstellungszinsen oder Kreditversicherungen.

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Quelle: SYLVENSTEIN Rechtsanwälte / YouTube

Kredithai und Zinswucher: es gibt Grenzen bei Verbraucherkrediten

Beim Kreditvergleich wirst Du schnell merken: Kreditinstitute verlangen höchst unterschiedliche Zinsen für die gleiche geliehene Summe. Der Grund ist einfach: Banken vergeben Kredite nach unterschiedlichen Kriterien. Einige legen einen Zins fest, den alle Kreditnehmer bekommen – falls sie den Kredit kriegen. Dieser ist dann unabhängig davon, wie Deine Bonität – also Deine voraussichtliche Zahlungsfähigkeit als Kunde –ist. Andere Banken hingegen arbeiten mit einer Zinsspanne, die sich nach Deiner individuellen Bonität als Kreditnehmer richtet – sogenannten bonitätsabhängigen Zinssätzen. Deine Bonität ermitteln Bank und Vermittler in der Regel mittels Schufa-Auskunft sowie einer Analyse Deiner Antragsdaten (Einkommen, Sicherheiten etc.).

Es gibt Grenzen: Wichtig für Dich – Banken sind bei der Kreditvergabe Grenzen gesetzt. Beispielsweise dürfen die Unerfahrenheit ihrer Kunden oder gar finanzielle Notlagen keinesfalls ausnutzen, um von Dir sehr hohe Zinsen zu verlangen (§ 138 BGB). Setzen sich darüber hinweg, ist der geschlossene Kreditvertrag per se nichtig. Als Verbraucher musst Du hierbei keine Zinsen berappen, allerdings den gewährten Kredit an die Bank zurückzahlen.

Tipp: Insbesondere sogenannte Kredithaie bedienen sich oft unlauterer Methoden mit unrealistischen Versprechungen bei den Kreditofferten. Bei Miniraten, Kredit ohne Prüfung und Einkommen oder gar Vorleistungen solltest Du besonders aufpassen – oft drohen hier am Ende regelrecht Wucherzinsen. Ab wann bei einem Zinssatz ein Wucher vorliegt, ist aber per Gesetz nicht vorgegeben. Der Bundesgerichtshof entschied in einem Urteil, dass der Zins weder 100 Prozent höher sein darf als marktüblich, noch darf die Zinsdifferenz zwischen Markt und Kreditzins mehr als 12 Prozent betragen (BGH, Urteil vom 13. März 1990, Az. XI ZR 252/89).

Rechte bei Verbraucherkrediten: Restschuldversicherung gesetzlich nicht vorgeschrieben

Eine Restschuldversicherung springt ein, sobald Du Deine Kreditraten nicht mehr zahlen kannst und wird gerne von Banken und Kreditvermittlern gleich zusammen mit dem Kreditvertrag angeboten. Allerdings greifen solche Versicherungen dank Wartezeiten und Ausschlussklauseln in vielen Fällen nicht immer. Sie machen zudem Kredite meist wesentlich teurer. Um wieviel genau, kannst Du als Verbraucher oft gar nicht genau einsehen, denn die Kosten müssen nicht in den Effektivzinssatz Deines Darlehens eingerechnet werden. Nur über einen genauen Vergleich der Ratenzahlungen bei demselben Kredit mit und ohne die Versicherung siehst Du, wieviel Dich eine Restkredit- und Restschuldversicherung im Ganzen tatsächlich kostet

Tipp: Restschuldversicherungen sind gesetzlich zum Abschluss eines Kredits keineswegs verpflichtend. Bei Ratenkrediten empfehlen viele Experten und Verbraucherschützer grundsätzlich nicht zu solchen Versicherungen. Anders als bei Baufinanzierungen, deren meist sehr hohe Kreditschuld über viele Jahre sogar existenzbedrohend werden, falls Du die monatlichen Raten für Wohnung oder Haus nicht mehr bezahlen kannst.

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