PSD2 – schon gehört? Aber bitte!

Das Kürzel PSD2 haben sicher schon viele mal gelesen – aber sich damit auch beschäftigt? Die neue EU-Richtlinie kann Verbrauchern in Zukunft einige Vorteile bringen, wenn sie ihre Finanzen noch übersichtlicher und bequemer gestalten möchten. Die PSD2 sorgt nicht nur für mehr Transparenz und Sicherheit im Finanzsektor, vor allem auch viele neue Angebote für Kontoinhaber hat diese im Gepäck.

PSD2 – dafür steht das Kürzel

PSD2 bedeutet „Payment Service Directive 2“ – zu deutsch „Zweite Zahlungsdiensterichtlinie“. Sie ist eine EU-Richtlinie, die unter anderem den digitalen Zugang Dritter (Anbieter) zu Zahlungskonten regelt. Sie soll den Zahlungsverkehr im Internet sicherer machen und zudem den Wettbewerb unter den Anbietern im Zahlungsverkehr fördern. Wir Verbraucher sollen dadurch von einer größeren Auswahl an finanziellen Dienstleistungen profitieren.

Die neue Richtlinie PSD2 richtet sich an Verbraucher des EWR

Die neue Zahlungsdienstrichtlinie wendet sich an alle Verbraucherinnen und Verbraucher im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die ein Zahlungskonto haben, auf das sie digital zugreifen können. Die kann entweder am PC oder Laptop beim Online-Banking sein oder über eine der zahlreichen Finanz- und Dienstleistungs- Apps. Betroffen davon sind unter anderem alle digital geführte Spar- und Kreditprodukte, Konten, Versicherungen oder Depots.

Sicherheit und Komfort – das Ziel von PSD2

Für Verbraucher soll die mittlerweile zweite Auflage der Zahlungsrichtlinie die Sicherheit im Zahlungsverkehr erhöhen – etwa bei der Kundenauthentifizierung. Über die „Access-to-Account“-Regelungen sollen außerdem Wettbewerb und Innovation im Zahlungsverkehr ageschoben werden. Außer den etablierten Banken sollen dadurch beispielsweise auch andere Unternehmen und Institutionen auf Bankkonten zugreifen können, um Zahlungen auszulösen oder neue Zahlungsdienste zu entwickeln. Allerdings nur für den Fall, dass jeweilige(r) Kontoinhaberin und Kontoinhaber dies auch erlauben. Zudem müssen diese neuen Unternehmen und Institutionen über eine notwendige PSD2-Lizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verfügen.

Schon gewusst? Die Freigabe der Schnittstelle ist freiwillig. Mit und trotz der PSD2 bleibt der Kunde also Herr weiter seiner eigenen Daten und Finanzen. Jede Einwilligung, die einem Drittanbieter erteilt wird, gilt zudem nur für einen bestimmten Zeitraum, den Verbraucher jederzeit widerrufen können.

PSD2 – Zugriffsberechtigung für Drittanbieter erteilen, anpassen und widerrufen

Was bedeutet das im Alltag? Verbraucher können die Zugriffsberechtigung entweder über die Website oder die mobile App des Drittanbieters erteilen. Wenn der Prozess beim Drittanbieter gestartet wurde, wird der Kunde automatisch zu seiner App weitergeleitet, wo er dann den Genehmigungsprozess fortsetzt und abschließt.
Verbraucher können die Zugriffsberechtigung allerdings automatisch nicht anpassen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, einem Drittanbieter Zugriff nur auf ein bestimmtes Wallet zu erteilen und nicht auf das komplette Konto. Es kann somit dem Drittanbieter die Berechtigung für ein anderes Wallet erteilt werden. Hierzu müssen Verbraucher meist einfach die aktuelle Berechtigung unter PSD2  widerrrufen und dem Anbieter dann eine neue Erlaubnis auf eine neue geänderte Auswahl erteilen.
Auch kann die Erlaubnis jederzeit in den PSD2 Berechtigungen der Online-Konten widerrufen werden. Die Auswahl geschieht in der Übersicht der Drittanbieter – in der Detail-Ansicht des jeweiligen Anbieters kann dessen Zugriffsberechtigung wieder entzogen werden. Dieser Vorgang muss in der Regel zwingend  mittels gesichertem PIN-Code bestätigt werden. Erst dann wird der Drittanbieter beim nächsten Kontaktvorgang hierrüber benachrichtigt.

Schon gewusst? Offiziell in Kraft getreten ist die Richtlinie PSD2 bereits im Januar 2018. Bis zum 14. September 2019 müssen die PSD2-Regelungen durch die Anbieter von Zahlungskonten, dies sind vor allem Versicherungen und Banken, im EWR umgesetzt werden. Viele Anbieter ermöglichen bereits jetzt die Nutzung der neuen PSD2-Dienste – meist zur Verknüpfung bei Finanz-Apps.

Aus Kundensicht – was bringt die PSD2-Richtlinie und was ändert sich?

Bessere Finanzplanung: Drittanbieter können Ausgaben und Einnahmen checken und Kunden gezielt beraten, wie diese beispielsweise noch Geld sparen könnten.
Schnellere Abo-/Vertragskündigung: Drittanbieter können darauf hinweisen, wann ein Abo gekündigt werden kann oder für den Kunden eine automatische Kündigung einrichten.
Optimierte Zinsen: Drittanbieter können Verbraucher zur Optimierung ihrer Geldanlagen beraten neue Anlagemöglichkeiten empfehlen, die ins finanzielle Schema des Kunden passen.
Optimierte Versicherungsprodukte: Drittanbieter können auch bei Versicherungen beratend zur Seite stehen und so den aktuellen Policenstand optimieren.
Keine automatische Änderung: Wichtig: Für Verbraucher besteht keinerlei Verpflichtung, einen PSD2-Dienst zu nutzen oder deren Kontoinformationen an Dritte weiterzugeben. Die Funktionen der jeweiligen Konten bleibt also unberührt. Man kann also das Online-Banking wie gewohnt weiterführen, alle Apps wie gehabt nutzen, mit der Kreditkarte im Ausland bezahlen oder Bargeld abheben und Überweisungen tätigen. PSD2 ist lediglich ein Angebot – das man allerdings kennen sollte.

Allgemein

Schreibe einen Kommentar