Handelsverbot mit Schweizer Aktien – ganz schön Schoki…

Der Rosenkrieg zwischen der EU und der Schweiz geht in eine neue Phase. Seit 01. Juli 2019 können Schweizer Aktien nicht mehr an deutschen Börsen gehandelt werden. Was sind die Hintergründe?

Von Jörg Zinsmeister

Der schon länger schwelende Streit zwischen der Schweiz und der EU hat eine neue Eskalationsstufe erreicht. Die EU hat der Schweiz die Börsenäquivalenz verwehrt. Die Schweizer reagierten darauf mit einem Handelsverbot für Schweizer Aktien an europäischen Handelsplätzen, welches seit Anfang Juli gültig ist.

Vor allem Anleger, die bisher vor den Niedrigzinsen in dividendenstarken Titel aus der Schweiz – wie etwa Novartis (3,39 % Rendite) oder Nestle (3,07 % Rendite) – flohen oder fliehen wollten, wurden von dieser Nachricht schockiert.

Schweiz verweigert Rahmenabkommen mit der EU

Ausgegangen war dieser Schlagabtausch von einem Rahmenabkommen, das die EU mit der Schweiz aushandeln will.  In diesem muss die Schweiz umfangreiche EU-Regeln akzeptieren. Das ist die Grundvoraussetzung dafür, dass die Schweiz vollen EU-Marktzugang erhält. An hauptsächlich fünf Punkten stört sich die Schweiz und zögert noch mit der Unterschrift:

  1. Guilottine: Wird das Rahmenabkommen von einer der Parteien gekündigt sind auch alle Abkommen zu Personenfreizügigkeit, Landverkehr, Luftverkehr, Landwirtschaft und gegenseitige Anerkennung von Produktzertifizierungen gekündigt
  2. Fremde Richter: Bei Streitigkeiten zum Rahmenvertrag würde ein unabhängiges Schiedsgericht entscheiden. Wenn Fragen des EU-Rechts betroffen sind, muss das Schiedsgericht laut Vertragsentwurf EU-Schweiz die Meinung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) einholen. Diese Meinung ist dann bindend.
  3. Lohnschutz: In der Schweiz gibt es das sogenannte Schweizer Lohnkartell als politischen Flankenschutz zur Personenfreizügigkeit mit der EU. Gewisse Schweizer Lohnschutzmaßnahmen verstoßen laut Schweizer Rechtsexperten gegen das EU-Abkommen zur Personenfreizügigkeit, weil sie diskriminierend seien. Durch das Rahmenabkommen mit der EU könnte dieses Kartell gekippt werden.
  4. Unionsbürgerrichtlinie: Der EuGH könnte die Schweiz zur Übernahme der EU-Unionsbürgerrichtlinie zwingen. Nachteil aus Schweizer Sicht ist der raschere Zugang von EU-Bürgern zum Recht auf Daueraufenthalt, der leichtere Zugang zur Sozialhilfe für Nichterwerbstätige und Arbeitslose.
  5. Staatsbeihilfen: Die Kantone befürchten zudem, dass die EU ihnen mit dem Rahmenvertrag in ihre Angelegenheiten hineinreden. Die EU will ihre Regeln zu Staatsbeihilfen auf das Freihandelsabkommen mit der Schweiz übertragen.

Weil die Schweiz die Entscheidung zu diesem Rahmenvertrag bislang hinauszögert, verweigert die EU bislang die Börsenäquivalenz. Die Schweiz kontert, wie berichtet, mit dem Handelsverbot für Schweizer Aktien an europäischen Börsen seit Beginn Juli 2019.

Depot-Hinweis Postbank: Seit dem 01.07.2019 ist der Handel mit Schweizer Aktien an allen deutschen Börsen eingestellt. Aus diesem Grund können wir Ihnen zur Zeit leider keine Kurse zu diesen Wertpapieren in der Depotanzeige zur Verfügung stellen. Davon ebenfalls betroffen ist der Gesamtdepotwert im Finanzstatus, dieser beinhaltet nicht die Werte der Schweizer Aktien.

Welche Möglichkeiten haben Anleger mit Schweizer Aktien?

Wer derzeit Schweizer Aktien kaufen oder verkaufen möchte, hat nun folgende Möglich­keiten:

Direkthandel: Einerseits der Direkt­handel, z.B. über den Handels­platz Lang & Schwarz. Gewillte Anleger können auf diesem Weg zu ähnlichen Konditionen handeln wie bisher. Dort kann es allerdings zu einem höheren Spread als bislang, also eine größere Differenz zwischen Geld- und Briefkurs, kommen.

Börse Zürich: Alternativ bleibt nur der Börsen­platz Zürich, den aber nicht alle Banken im Angebot haben. Achtung: Auslands­orders sind meist deutlich teurer als Inlandsorders. Denn bei einem Handel an der Züricher Börse, dessen Handelsplatz bekanntlich außerhalb der EU liegt, erhöhen sich die Gebühren zum Teil deutlich. Besitzt man kein Franken-Konto fallen zudem zusätzliche Gebühren für den Devisenumtausch an.

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