Corona-Krise: Verbraucher können Kredite jetzt stunden

Corona-Krise: Hunderttausende Menschen in Deutschland müssen sich zur Zeit die Frage stellen, wie sie in den nächsten Wochen ihre Kreditschulden tilgen können. Eine Not, die die Banken erkannt haben und darauf reagieren. Seit April können Bankkunden Zahlungen für Kredite für drei Monate aufschieben. Voraussetzung: Sie sind von der Corona-Krise betroffen.

Welche Kreditverträge und Zahlungen kommen für die Stundung in Frage?

Es kommen Darlehensverträge in Frage, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden. Das mögliche Aufschieben gilt nur für Privatkredite. Mögliche Stundungen beziehen sich dabei auf Rückzahlungs-, Zins- und Tilgungsleistungen eines Darlehensvertrages. Darlehensverträge von Unternehmen zu gewerblichen Zwecken sind von der Regelung ausgeschlossen.

Kann in Zeiten von Corona jeder seine Kreditzahlungen stunden?

Nein. Verbraucher müssen durch die Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten geraten sein. Sie müssen nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt – oder den ihrer Familien – durch die Rückzahlungen nicht mehr bestreiten können.

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Was muss ich als Verbraucher für einen Zahlungsaufschub tun?

Zuallererst solltest Du das Gespräch mit seiner Bank suchen. Wer betroffen ist, muss seiner Bank einen Nachweis zeigen, dass er oder sie Einnahmeausfälle durch die   derzeitige Situation hat. Das kann beispielsweise die Bestätigung des Arbeitsgebers für Kurzarbeit sein.

Wie lange kann ich Zahlungen bei laufenden Krediten aufschieben?

Stunden kannst Du diese Zahlungen zunächst für drei Monate, also ab dem 1. April bis zum 30. Juni 2020. Der Gesetzgeber hat aber die Möglichkeit, den Zeitraum zu verlängern, sollte das im Fortgang der Krise nötig erscheinen.

Wie wirken sich Stundungen in Zukunft auf meinen Kreditvertrag aus?

Wenn Du Dich als Verbraucher mit ihrer Bank auf nichts Anderes verständigst, verlängert sich der Zeitraum des Darlehensvertrages am Ende um die Dauer der Stundung. Auch alle anderen Fälligkeiten des Vertrages verschieben sich entsprechend.

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Fallen für die Zeit der Stundung Zinsen für mich an?

Nein. Denn durch die Stundung gerätst Du als Kunde nicht mit Zahlungen nicht in Verzug. Deswegen schulden Verbraucher für die aufgeschobenen Ansprüche keine Zinsen. Auch dürfen Banken und Sparkassen von der Stundung betroffene Kreditverträge nicht kündigen.

Kann ich auch später noch Zahlungen stunden?

Ja. Wer also am Anfang nicht reagiert, kann eine Stundung während der kommenden drei Monate für den Rest der Zeit noch beantragen. Bereits geleistete Zahlungen allerdings kann man dann nicht zurückfordern.

Soll ich mit meiner Bank einen Vertrag aushandeln?

Dazu kannst Du nicht gezwungen werden. Verbraucherschützer warnen davor, voreilig neue Verträge oder Zusatzvereinbarungen zu unterschreiben. Dies ist auch nicht nötig, weil ein gesetzlicher Anspruch auf das Stunden der Darlehenszahlungen besteht, wenn man die Voraussetzungen erfüllt.

Nur in Ausnahmefällen. Dann etwa, wenn das Vertragsverhältnis wegen schwerwiegender Pflichtverletzungen oder missbräuchlichem Verhalten von Seiten des Verbrauchers gestört wird.

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